Reguläre Fachmodule

Studierende des Teilstudiengangs Wirtschaftswissenschaft im Kombinatorischen Bachelor, Studierende der Wirtschaftsmathematik sowie Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens können sich Auslandskurse ausschließlich für reguläre Fachmodule anrechnen lassen, da die Studies Abroad Module nicht Teil der Prüfungsordnung dieser Studiengänge sind.

Studierenden aller anderen Studiengänge, in denen die Studies Abroad Module Teil der Prüfungsordnung sind, empfehlen wir bei der Anrechnung primär auf die Studies Abroad Module zurückzugreifen.

Ihr Ansprechpartner für die Gleichwertigkeitsprüfung von regulären Fachmodulen ist stets das Zentrum für Auslandskontakte und nicht die Lehrstühle. Die inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung von Fachmodulen durch die Lehrstühle erfolgt immer erst nach der formalen Gleichwertigkeitsprüfung durch das Zentrum für Auslandskontakte und den Fachprüfungsausschuss. Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge bitten wir daher von Vorweganfragen bei den Lehrstühlen abzusehen. 

Gleichwertigkeitsprüfung

Damit Sie die Wuppertaler Fachmodule auch mit inhaltlich passenden Auslandskursen matchen können, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich als erstes einen Überblick über die behandelten Inhalte des Wuppertaler Moduls verschaffen. Lesen Sie hierfür die Modulbeschreibungen und die Informationen auf den Webseiten der Lehrstühle. Ggf. holen Sie das Skript der Veranstaltung ein.

Jeder Lehrstuhl hat seine eigenen Vorgaben, welche Inhalte im Ausland mindestens abgedeckt sein müssen, damit ein Auslandskurs als gleichwertig genehmigt und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass Sie keine wichtigen Inhalte für Ihr Studium verpassen. Von einigen Lehrstühlen liegen uns diese Informationen vor. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

  • Digital ausgefülltes Formblatt "Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von ausländischen Studienleistungen". Händisch ausgefüllte Anträge werden nicht angenommen. Für jedes Wuppertaler Fachmodul, welches Sie durch Auslandskurse ersetzen möchten, reichen Sie einen separaten Antrag ein. Bei Modulen, die aus mehreren Teilmodulen bestehen, an denen mehrere Lehrstühle beteiligt sind, reichen Sie einen separaten Antrag pro Teilmodul ein. Möchten Sie sich zum Beispiel das gesamte Modul BWiWi 1.3 Grundzüge der BWL III anrechnen lassen, müssten Sie einen Antrag für den Teil Finanzierung und Investition sowie einen Antrag für das Teilmodul Organisation und Unternehmensführung stellen.
  • Aussagekräftige Kursbeschreibungen. Kurzzusammenfassungen genügen in der Regel nicht für die inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung von Fachmodulen. Die Unterlagen sollten folgende Informationen enthalten: Angaben zu Credits/ECTS, Kursniveau (Bachelor/Master),behandelte Inhalte, Gliederung/Syllabus, Prüfungsform, Verzeichnis der verwendeten Literatur. Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein, dass es sich um offizielle Kursbeschreibungen der Gasthochschule handelt. Kopieren Sie die Kursbeschreibung in ein Word-Dokument, müssen Sie immer die Quelle bzw. den Link zum Kurskatalog hinzufügen. Sollten Kursbeschreibungen nicht in englischer Sprache verfügbar sein, müssen Sie eine Übersetzung bei der Gasthochschule anfordern. Eigenübersetzungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und müssen als solche kenntlich gemacht werden.

Reichen Sie Ihre Anträge und Kursbeschreibungen per Email oder als Printout beim Zentrum für Auslandskontakte ein.

Im Rahmen der formalen Gleichwertigkeitsprüfung prüft das Zentrum für Auslandskontakte in Abstimmung mit dem Fachprüfungsausschuss den Arbeitsaufwand, die Prüfungsform und das Anspruchsniveau Bachelor/Master des jeweiligen Auslandskurses. 

Für die formale Gleichwertigkeitsprüfung matchen Sie auf dem Antrag jeweils ein Fachmodul mit Auslandskursen.

Masterstudierende müssen unbedingt auf das Niveau der Kurse achten, da sie sich ausschließlich Masterkurse (Graduate Kurse) auf ihr Studium in Wuppertal anrechnen lassen können. Bachelorstudierende können sich auch Masterkurse anrechnen lassen. 

Der Fachprüfungsausschuss geht in der Regel davon aus, dass wesentliche formale Unterschiede bestehen, wenn der Workload eines Wuppertaler Moduls um etwa 70% unterschritten ist. Daher gelten für die formale Prüfung von Fachmodulen folgende Vorgaben:

Ein Wuppertaler Bachelor-Fachmodul mit 9 ECTS muss mit Auslandskursen im Umfang von mindestens 6 ECTS ersetzt werden.

Ein Wuppertaler Bachelor-Fachmodul mit 6 ECTS muss mit Auslandskursen im Umfang von mindestens 4 ECTS ersetzt werden.

Ein Bachelor Teilmodul mit 4,5 ECTS muss mit Auslandskursen im Umfang von mindestens 3 ECTS ersetzt werden.

Ein Wuppertaler Master-Fachmodul mit 10 ECTS muss mit Auslandskursen im Umfang von mindestens 7 ECTS ersetzt werden. 

Da die Wuppertaler Module sehr groß sind, müssen Sie eventuell mehrere Auslandskurse miteinander kombinieren, um auf die geforderte Mindestcreditanzahl zu kommen. 

Studieren Sie an einer Gasthochschule, die keine ECTS vergibt, legen Sie für die Umrechnung der Credits in ECTS ausschließlich die vom Fachprüfungsausschuss bestätigten Umrechnungsfaktor zugrunde. Diesen finden Sie in Moodle auf der Programmseite der Partneruniversität oder Sie sprechen uns an.

Nach positiv entschiedener formaler Gleichwertigkeitsprüfung leitet das Zentrum für Auslandskontakte die Unterlagen für die Durchführung der inhaltlichen Gleichwertigkeitsprüfung direkt an den jeweiligen Lehrstuhl/Fachdozenten weiter. 

Damit Ihr Antrag Erfolg hat, muss eine inhaltliche Deckung von etwa 70% gegeben sein. Jeder Lehrstuhl hat seine eigenen Vorgaben, welche Inhalte von einem Modul mindestens abgedeckt sein müssen, damit ein Auslandskurs als gleichwertig genehmigt wird und sichergestellt ist, dass Sie keine wichtigen Inhalte für Ihr Studium verpassen. Von einigen Lehrstühlen liegen uns diese Vorgaben vor. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Bitte matchen Sie die Auslandskurse nicht nur anhand des Kurstitels mit dem Wuppertaler Modul. Lesen Sie sich die Kursbeschreibung des Auslandskurses durch. Manchmal können Kurstitel irreführend sein. Erst die Kursbeschreibung verrät, was sich hinter dem Kurstitel verbirgt. Kombinieren Sie mehrere Auslandskurse miteinander achten Sie darauf, dass nicht nur die Mindestcreditanzahl erreicht wird, sondern dass die Kurse auch alle inhaltlich zum Wuppertaler Modul passen. 

Es kann vorkommen, dass der von Ihnen gewählte Auslandskurs rein formal zwar die Mindestcreditanzahl erreicht, nach Einschätzung des Fachdozenten aber wesentliche Kerninhalte des Wuppertaler Moduls fehlen. In diesem Fall müssten Sie den Kurs mit einem weiteren Kurs, der die fehlenden Inhalte abdeckt, kombinieren. Der Fachdozent wird hierzu auf dem Antrag eine entsprechende Bemerkung eintragen. 

Nach durchgeführter Gleichwertigkeitsprüfung kontaktieren wir Sie per Email über das Ergebnis. Genehmigte Anträge erhalten Sie als Scan für Ihre Unterlagen. Die Originale verbleiben in Ihrer Akte beim Zentrum für Auslandskontakte für die spätere finale Anrechnung.

Aus allen genehmigten Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit erstellen Sie im nächsten Schritt Ihr Learning Agreement. 

 

Wichtige Informationen

  • Bei den zu ersetzenden Wuppertaler Fachmodulen empfehlen wir eine gewisse Flexibilität mitzubringen. Sollte die Ersetzung eines bestimmten Wuppertaler Moduls nicht möglich sein, weichen Sie auf eine Alternative aus. 
  • Wir empfehlen unterschiedliche Kurskombinationen für die Abdeckung eines Wuppertaler Moduls prüfen zu lassen. Im Fall von Kursausfällen und Kursüberschneidungen haben Sie dann eine genehmigte Alternative, auf die Sie zurückgreifen können. 
  • Jeder Auslandskurs kann nur einmal genutzt werden. "Überschüssige" Credits können daher nicht für weitere Anträge und das "Aufstocken" von fehlenden Credits genutzt werden.
  • Bei Fachmodulen ist das Einreichen von Ersatzleistungen, z. B. für den Fall, dass der Auslandskurs zu wenig Credits aufweist oder um fehlende Inhalte zu kompensieren, grundsätzlich nicht möglich. 
  • Auf Ihrem Abschlusszeugnis erscheint die Bezeichnung des jeweiligen Fachmoduls und die Creditanzahl des Fachmoduls mit dem Vermerk, dass das Modul im Rahmen eines integrierten Auslandsstudiums erbracht wurde. Auch die Information an welcher ausländischen Universität die Leistung erbracht wurde, erscheint auf Ihrem Zeugnis. Späteren Bewerbungsunterlagen können Sie das Transcript of Records der Gasthochschule mit den konkreten Kursbezeichnungen hinzufügen. 
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit von Anträgen besonders in der vorlesungsfreien Zeit bis zu mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bei den Lehrstühlen bitten wir höflichst abzusehen. 

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