ERASMUS Learning Agreement

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich fakultätsspezifische Informationen zum ERASMUS Learning Agreement. Diese gelten als Zusatzinformationen zur ERASMUS Checkliste vom International Office. 

Ab dem akademischen Jahr 2022/23 wird das ERASMUS-Learning Agreement komplett digital über eine Datenbank als Online Learning Agreement (OLA) erstellt. Veraltete Versionen oder händisch ausgefüllte Learning Agreements nimmt das Zentrum für Auslandskontakte nicht an.

Eine Anleitung zur Erstellung des Online Learning Agreements finden Sie im Download Center des International Office.

Studierende, die sich neben wirtschaftswissenschaftlichen Kursen auch Kurse für einen anderen Fachbereich anrechnen lassen möchten, (Kombinatorischer Bachelor, Wirtschaftsingenieurwesen u. a.) dokumentieren die Kurse zwar in einem Dokument, benötigen aber die Unterschrift der Ansprechpartner beider Fakultäten. Das Zentrum für Auslandskontakte bestätigt nur die wirtschaftswissenschaftlichen Kurse. Für Kurse des anderen Fachbereiches, wenden Sie sich an den Ansprechpartner der anderen Fakultät.

Die einzelnen Teile des Learning Agreements

Die erste Seite des ERASMUS-Learning Agreements ("Before the Mobility") mit Ihrer vorläufigen Kurswahl und den korrespondierenden Wuppertaler Modulen müssen Sie bereits vor Antritt des Auslandssemesters, zumeist während der Einschreibephase an der Partnerhochschule einreichen.

Das Zentrum für Auslandskontakte unterschreibt grundsätzlich nur Learning Agreements, wenn die entsprechenden Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit zumindest in Prüfung sind.

Studierende, die sich fakultätsübergreifend Kurse anrechnen lassen möchten, (Kombinatorischer Bachelor, Wirtschaftsingenieurwesen u. a.) ergänzen im Learning Agreement bei "Sending Institution" und im Abschnitt für die Unterschriften den Ansprechpartner der anderen Fakultät. 

Kursänderungen an der Partnerhochschule sowie Änderungen der korrespondierenden Wuppertaler Module beantragen Sie bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters beim Zentrum für Auslandskontakte. Dafür reichen Sie wieder zunächst die entsprechenden Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit mit den Kursbeschreibungen ein.

Kusänderungen sowie Änderungen der Wuppertaler Module dokumentieren Sie auf der zweiten Seite des Learning Agreements ("During the Mobility").

Kursänderungen für einen anderen Fachbereich müssen von diesem genehmigt werden.

Beachten Sie bei Kursänderungen den von der Fakultät vorgegebenen Mindestworkload von 20 ECTS.

Nach Ende der Frist für die Beantragung von Kursänderungen, müssen alle belegten Kurse ordnungsgemäß studiert und abgeschlossen werden.

Nach Vorliegen des Transcript of Records der Partnerhochschule bestätigt das Zentrum für Auslandskontakte auf der dritten Seite des Learning Agreements ("After the Mobility") die erbrachten Prüfungsleistungen an der Partnerhochschule sowie deren Anerkennung an der Bergischen Universität. 

Studierende, die sich fakultätsübergreifend Kurse anrechnen lassen, benötigen zusätzlich wieder die Bestätigung durch die andere Fakultät.

Beachten Sie, dass die Anrechnung damit noch nicht abgeschlossen ist, sondern separat beantragt werden muss. Siehe Step 4 Antrag auf Anrechnung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: