BUW Learning Agreement
Studierende, die an eine Partneruniversität nach Übersee gehen sowie Studierende, die als Freemover/Selbstzahler an einem Programm mit Studiengebühren in Europa oder Übersee teilnehmen, nutzen das Learning Agreement der BUW.
Die aktuellste Version des Learning Agreements finden Sie im Download Center auf der PROMOS-Seite vom International Office.
Füllen Sie das Learning Agreement digital aus. Händisch ausgefüllte Learning Agreements werden nicht angenommen.
Studierende, die sich neben wirtschaftswissenschaftlichen Kursen auch Kurse für einen anderen Fachbereich anrechnen lassen möchten, (z. B. Kombinatorischer Bachelor) dokumentieren Ihre Kurswahl in jeweils separaten Learning Agreements.
Die einzelnen Teile des Learning Agreements
Die erste Seite des Learning Agreements mit Ihrer vorläufigen Kurswahl und den korrespondierenden Wuppertaler Modulen müssen Sie bereits vor Antritt des Auslandssemesters einreichen. Bewerben Sie sich z. B. beim International Office der BUW auf das PROMOS-Stipendium, müssen Sie das unterschriebene vorläufige Learning Agreement mit den Bewerbungsunterlagen für PROMOS einreichen.
Das Zentrum für Auslandskontakte unterschreibt grundsätzlich nur Learning Agreements, wenn die entsprechenden Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit zumindest in Prüfung sind. In diesem Fall wird das Learning Agreement mit einem entsprechenden Vermerk versehen.
Kursänderungen an der Partnerhochschule sowie Änderungen der korrespondierenden Wuppertaler Module beantragen Sie bis spätestens vier Wochen nach Beginn des Auslandssemesters beim Zentrum für Auslandskontakte. Dafür reichen Sie wieder zunächst die entsprechenden Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit mit den Kursbeschreibungen ein.
Kursänderungen sowie Änderungen der Wuppertaler Module dokumentieren Sie auf der zweiten Seite des Learning Agreements ("Änderungen zum ursprünglichen Learning Agreement")
Beachten Sie bei Kursänderungen an Partnerhochschulen den von der Fakultät vorgegebenen Mindestworkload von 20 ECTS.
Nach Ende der Frist für die Beantragung von Kursänderungen an Partnerhochschulen, müssen alle belegten Kurse ordnungsgemäß studiert und abgeschlossen werden.