Urlaubssemester und Praktikum
Planen Sie während Ihres Studiums ein längeres Praktikum oder einen entsprechenden Auslandsaufenthalt, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes "Urlaubssemester" zu beantragen. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gezählt und kann beim Studierendensekretariat beantragt werden. Beantragen Sie ein Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums ("Aufnahme einer studienförderlichen praktischen Tätigkeit") oder eines entsprechenden Auslandsaufenthalts, müssen Sie beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung der Fakultät über die Studienförderlichkeit vorlegen. Diese Bescheinigung kann bei der Studienfachberatung der Schumpeter School of Business and Economics beantragt werden.
Allgemeine Informationen dazu sowie die entsprechenden Voraussetzungen dazu finden Sie auf der Internetseite des Studierendensekretariats, welches Ihnen darüber hinaus gerne bei allgemeinen Fragen zum Urlaubssemester zur Verfügung seht.
Bescheinigung der Fakultät über die Studienförderlichkeit
Gerne stellt Ihnen die Studienfachberatung eine entsprechende Bescheinigung aus, bitte schicken Sie hierzu einen formlosen Antrag mit den nötigen Informationen und Nachweisen per E-Mail an: studienberatung[at]wiwi.uni-wuppertal.de
Für die Ausstellung der Bescheinigung werden folgende Informationen und Nachweise benötigt:
- Ihre persönlichen Daten: Nachname, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang (Bachelor oder Master)
- Eine schriftliche Zusage des Unternehmens bzw. der aufnehmenden Universität (ggf. Praktikumsvertrag, Stellenbeschreibung etc.)
- Zeitraum in dem das Praktikum bzw. der Auslandsaufenthalt erfolgen soll
- Nennen Sie bitte des Semester, für das Sie sich beurlauben lassen möchten
Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Studienförderlichkeit eines Praktikums oder Auslandsaufenthalts erfüllt sein:
- Das Praktikum bzw. der Auslandsaufenthalt muss mindestens 3 Monate dauern.
- Das Praktikum bzw. der Auslandsaufenthalt muss im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angesiedelt sein.
- Das Praktikum bzw. der Auslandsaufenthalt darf nicht Teil Ihrer Prüfungsordnung sein.
Bei der Inanspruchnahme eines Urlaubssemester entfällt die Prüfungsberechtigung für das gesamte Semester. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass für diesen Zeitraum keine Prüfungsleistungen erbracht werden können und dementsprechend die Studienverlaufsplanung daran individuell angepasst werden muss. Die Mitarbeiter*innen der Studienfachberatung stehen Ihnen bei der Gestaltung eines effizienten Studienverlaufsplans und der Einbindung des Praktikums gerne beratend zur Seite.
Da Sie auch in einem Urlaubssemester den Semesterbeitrag zahlen, sind Sie weiterhin Student*in und können somit auch das NRW-Ticket nutzen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Ticket beim AStA der Bergische Universität Wuppertal einzureichen und so den Mobilitätsbeitrag zurückzuerhalten.
Ihr Studierendenstatus gilt jedoch nicht mehr für Ihre Krankenversicherung, da Sie im Rahmen eines Vollzeitpraktikums mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich daher unbedingt bei Ihrer Krankenversicherung.