Bergfeld, Jan
Geschäftsführer des Gemeinsamen Prüfungsausschusses & Prüfungswesenkoordinator
Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden:
Der Antrag ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich. Es empfiehlt sich dringend, zuerst an den Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Semesters teilzunehmen, um einen Überblick über das Studium und die erforderlichen Prüfungsleistungen zu erhalten.
Zum Antrag auf Anrechnung sind vorzulegen:
Die Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Bitte kommen Sie hierzu zunächst in die Sprechstunde oder vereinbaren einen individuellen Termin, bevor Sie die jeweiligen Fachvertreter ansprechen.
Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie im Anhang der Prüfungsordnung Modulbeschreibungen, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen.
Geschäftsführer des Gemeinsamen Prüfungsausschusses & Prüfungswesenkoordinator