Promotionsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Promotionsbüros der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - Schumpeter School of Business and Economics.

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten nun promovieren. Die Promotion dient dem Nachweis besonderer wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften.

Hier informieren wir Sie über die formalen Schritte zur Promotion an unserer Fakultät.

Bergische Universität Wuppertal
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Promotionsbüro

Gaußstr. 20
42119 Wuppertal

Raum: M.11.21
Telefon: +49 (0)202 439 2437
E-Mail: promotionsausschuss[at]wiwi.uni-wuppertal.de

Um sich beim Studierendensekretariat in das Promotionsstudium einschreiben zu können, benötigen Sie das Formular "Einschreibung als Studierende*r zum Zwecke der Promotion" des Promotionsausschusses, welches Sie unter "Formulare des Promotionsbüros" als Vordruck finden. 

Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email und Telefonnummer) in das Formular ein. Ferner benötigen Sie eine schriftliche Betreuungszusage zweier Hochschullehrer*innen der Bergischen Universität. Ihre beiden Betreuer*innen bestätigen dies mit ihrer Unterschrift auf diesem Formular.

Anschließend reichen Sie dieses Formular bitte mit den erforderlichen Unterlagen im Promotionsbüro ein. Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den "Formularen des Promotionsbüros". Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch vorab per Mail an promotionsausschuss[at]wiwi.uni-wuppertal.de senden. Die Einreichung der beglaubigten Dokumente kann auf dem Postweg, per Hauspost oder persönlich zu den Sprechzeiten im Promotionsbüro erfolgen.

Der Promotionsausschuss entscheidet dann über die Zulassung und teilt Ihnen den Beschluss, ggf. in Verbindung mit noch von Ihnen zu erfüllenden Auflagen, mit.

Nach erfolgter Zulassung haben Sie dann die Möglichkeit sich im Studierendensekretariat in das Promorionsstudium einzuschreiben.

Link zur Homepage des Studierendensekretariats

Nach erfolgter Einschreibung können Sie mit Ihrem Promotionsstudium beginnen. Während Ihres Promotionsstudiums nehmen Sie regelmäßig an den Doktorandenkolloquien Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers teil. Diese Teilnahme wird Ihnen von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer bescheinigt.

Zusätzlich ist vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens die erfolgreiche Teilnahme an mindestens drei unterschiedlichen, von der Fakultät ausgewiesenen Doktorandenseminaren nachzuweisen. Eine Auflistung der anerkannten Doktorandenseminare finden Sie auf der folgenden Seite.

Link zu den Doktorandenseminaren

Rückmeldung (bis 8. Semester)

Student*innen im Promotionsstudium zahlen, wie alle Studierenden der Bergische Universität Wuppertal, den regulären Semesterbeitrag. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats unter dem Stichwort "Beitragszahlung".

Rückmeldung (9. bis 12. Semester)

Zusätzlich zur regulären Rückmeldung und Studienbeitragszahlung gilt folgendes: Gemäß aktuellen Einschreibungsordnug der Bergischen Universität können Promotionsstudent*innen bis zum Ende des Semesters, in denen ihnen die Promotionsurkunde übergeben wird, höchstens jedoch für acht Semester eingeschrieben sein.

Nach dem achten Semester ist eine Verlängerung um bis zu vier weitere Semester möglich. Hierfür ist dem Studierendensekretariat, bei Bildungsausländer*innen dem Internationale Studierendensekretariat, spätestens bis zum Ablauf der Rückmeldefrist ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung der Betreuerin bzw. des Betreuers vorzulegen.

Das Zentrum für Graduiertenstudien (ZGS) stellt hierzu ein Formular für die Rückmeldung nach dem achten Semester zur Verfügung.

Rückmeldung (ab dem 13. Semester)

Eine Einschreibung als Promotionsstudent*in über das zwölfte Semestern hinaus setzt bei jeder Rückmeldung die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des zuständigen Promotionsausschusses voraus. Auch diese muss spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat, bei Bildungsausländer*innen dem Internationale Studierendensekretariat, vorgelegt werden.

Das Zentrum für Graduiertenstudien (ZGS) stellt hierzu ein Formular für die Rückmeldung nach dem zwölften Semester zur Verfügung.

Zum Abschluss des Promotionsstudiums beantragen Sie die Eröffnung Ihres Promotionsverfahren beim Promotionsausschuss. Eine Liste aller einzureichenden Unterlagen und Nachweise entnehmen Sie bitte Ihrer Promotionsordnung oder dem entsprechenden Formular.

Sie haben die Möglichkeit dem Promotionsausschuss in Abstimmung mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer die Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission mitzuteilen. Bitte nehmen Sie vorher zu den von Ihnen gewünschten Mitgliedern Kontakt auf und holen sich die Zustimmung der potentiellen Mitglieder ein. So vermeiden Sie Missverständnisse. Bei Unsicherheiten bezüglich der Zusammensetzung setzen Sie sich mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer in Verbindung.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Abgabe einer kumulativen Dissertation die Hinweise in der für Sie geltenden Promotionsordnung. Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren einzelnen wissenschaftlichen Beiträgen. Zur Annahme der Dissertation durch den Promotionsausschuss ist es zwingend erforderlich, diese Fachbeiträge bzw. -artikel bei der Einreichung um ein gesondertes Manuskript zu ergänzen, in dem deren wissenschaftlicher Zusammenhang schriftlich dargelegt wird. Das gesonderte Manuskript muss als solches für Dritte direkt erkenntlich sein und einen ebensolchen Titel tragen wie z.B. "Zusammenfassung/Darstellung des wissenschaftlichen Zusammenhangs gemäß §12(4)".

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens, bestimmt den Vorsitz und informiert die Mitglieder der Prüfungskommission und natürlich auch Sie entsprechend.

Mit erfolgreicher Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens beginnt die Kommissionsarbeit. Ihre Dissertation wird begutachtet und geprüft, die Kommissionsmitglieder und auch Sie werden über die Gutachten informiert. Nach erfolgter Annahme der Gutachten legt die Kommission die Note der Dissertation fest und Sie erhalten einen Termin zur mündlichen Prüfung in Form einer Disputation. Nach der mündlichen Prüfung entscheidet die Prüfungskommission, ob diese bestanden ist und legt die Gesamtnote fest. 

Anschließend müssen Sie Ihre Dissertation veröffentlichen, hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, nähere Informationen hierzu finden Sie in der für Sie gültigen Promotionsordnung.

Ist die Veröffentlichung Ihrer Dissertation sichergestellt, so wird Ihre Promotionsurkunde erstellt und Ihnen überreicht.

Mit dem Erhalt Ihrer Promotionsurkunde haben Sie nun das Recht, den Titel eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (Dr. rer. oec.) zu führen.

Herzlichen Glückwunsch!

Mitarbeiter*innen im Promotionsbüro

Weitere Infos über #UniWuppertal: