Fragen zur Masterbewerbung
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema "Masterbewerbung". Sollten Sie weitergehende Fragen haben können Sie sich gerne per Mail an uns wenden, oder die Sprechstunde nutzen.
Fragen und Antworten
Je nach Ihrer Situation gibt es verschiedene Fristen die Sie beachten müssen.
Bildungsinländer
Für Bewerberinnen und Bewerber die sich direkt bei der Hochschule bewerben gelten zunächst die Bewerbungsfristen der Fakultät und die Einschreibungs- bzw. Umschreibungsfristen des Studierendensekretariates.
Grundsätzlich gelten diese Fristen:
Bewerbung bei der Fakultät: Sommersemester 15. März & Wintersemester 15. September
Einschreibungsfrist beim Studierendensekretariat: Sommersemester 15. April & Wintersemester 15. Oktober
Bildungsausländer
Für Bewerberinnen und Bewerber die sich über uni-assist e.V. bewerben müssen gelten grundsätzlich folgende Fristen:
Bewerbung bei uni-assist: Sommersemester 15. November bis 15. Januar und Wintersemester 15. Mai bis 15. Juli
Sollte bei der Prüfung Ihrer schriftlichen Bewerbung bei der Fakultät auffallen, dass noch Unterlagen fehlen, werden Sie per Mail darüber benachrichtigt. In dieser Mail finden Sie eine Frist, bis zu der Sie die nachgeforderten Unterlagen einreichen müssen.
Die Zugangsvoraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt werden. Ein Ausgleich, eine Umgehung, oder eine Zulassung unter Auflagen ist leider ausgeschlossen.
Zusatzleistungen, die vor oder während des Bewerbungsprozesses, im Rahmen Ihres Studiums oder auch eines weiteren oder nicht abgeschlossenen Studiums erbracht werden, können jedoch grundsätzlich bei der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt werden.
Eine vorläufig unvollständige Bewerbung ist durchaus möglich. Bitte beachten Sie jedoch die geltenden Fristen zur Bewerbung bei der Fakultät und zur Nachreichung von noch fehlenden Unterlagen. Sie müssen zwingend im Laufe des Bewerbungsverfahrens Ihren Studienabschluss nachweisen können.
Die Zugangsvoraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt werden. Ein Ausgleich, eine Umgehung, oder eine Zulassung unter Auflagen ist leider ausgeschlossen.
Zusatzleistungen, die vor oder während des Bewerbungsprozesses, im Rahmen Ihres Studiums oder auch eines weiteren oder nicht abgeschlossenen Studiums erbracht werden, können jedoch grundsätzlich bei der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich können Sie sich ohne Weiteres für mehrere wirtschaftswissenschaftliche Masterstudiengänge bewerben. In diesem Fall können Sie die verschiedenen Bewerbungen in einem Umschlang an die Fakultät schicken, das mehrfache Einreichen von beglaubigten Abschlussdokumenten usw. ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Studiengänge weitestgehend gleiche Zugangsvoraussetzungen gelten, Sie erhöhen also nicht die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung, wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben.
Eine Prüfung, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, kann grundsätzlich nur im Bewerbungsverfahren erfolgen. Eine vorherige Prüfung kann leider nicht angeboten werden. Sie können jedoch anhand der Zugangsvoraussetzungen selbst prüfen, ob sie diese erfüllen.
Eine Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erbrachten Leistungen ist leider nicht möglich.
Grundsätzlich gilt für den Bewerbungsbeginn beim Prüfungsausschuss:
Zum Sommersemester: ca. Mitte Januar
Zum Wintersemester: ca. Mitte Juni
Zu diesem Zeitpunkt finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Internetseite der Fakultät im Bereich "Masterbewerbung".
Eine relative Note errechnet sich durch den Vergleich der Abschlussnote einer Absolventin bzw. eines Absolventen zu den Noten einer Referenzgruppe. Die Referenzgruppe wird in der Regel pro Studiengang definiert. Üblicherweise wird das Notenspektrum eines Absolventenjahrgangs verwendet, bei kleinen Studiengängen kann auch die Notenverteilung der letzten Jahre als Referenz zur Berechnung herangezogen werden.
Diese kann nachgewiesen werden durch:
- Die ECTS-Grading-Table gemäß dem ECTS Users‘ Guide 2015 in den Abschlussdokumenten, die alle vergebenen Abschlussnoten und deren prozentualen Anteil an allen vergebenen Abschlüssen enthält, wenn sich hieraus eindeutig ergibt, dass die erreichte Gesamtnote innerhalb des 65 Prozent-Quantils der besten Absolventinnen und Absolventen der Vergleichsgruppe liegt.
- Eine Notenverteilungstabelle bezogen auf eine Vergleichsgruppe, die der ECTS-Grading-Table gemäß dem ECTS Users‘ Guide 2015 vergleichbar ist und alle vergebenen Abschlussnoten und deren prozentualen Anteil an allen vergebenen Abschlüssen enthält, wenn sich hieraus eindeutig ergibt, dass die erreichte Gesamtnote innerhalb des 65 Prozent-Quantils der besten Absolventinnen und Absolventen der Vergleichsgruppe liegt.
- Die ECTS-Grade „C“ oder besser gemäß dem ECTS Users‘ Guide 2007 bezogen auf eine Vergleichsgruppe in den Abschlussdokumenten.
- Eine relative Abschlussnote bezogen auf eine Vergleichsgruppe, die der ECTS-Grade „C“ oder besser gemäß dem ECTS Users‘ Guide 2007 vergleichbar ist und sich hieraus eindeutig ergibt, dass die erreichte Gesamtnote zu den besten 65 Prozent aller vergebenen Abschlüsse gehört.
- Eine Bescheinigung, dass der Abschluss zu den besten 65 Prozent aller vergebenen Abschlüsse des Abschlussjahrgangs gehört.
Um Ihre Bewerbung prüfen zu können benötigen wir folgende Unterlagen:
- Den Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars
- Eine Beglaubigte Kopie Ihrer vollständigen Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma-Supplement und ggf. ToR)
- Modulbeschreibungen zu den im Onlineformular angegebenen Modulen
- Eine beglaubigte Kopie Ihres Sprachzertifikates (i.d.R. das Abiturzeugnis)
Dem Bereich der BWL können Module aus den verschiedenen Teildisziplinen der Allgemeinen und der Speziellen Betriebswirtschaftslehre zugeordnet werden.
Sollten Sie sich bei der Einschätzung, ob ein Modul zu diesem Bereich gezählt werden kann, nicht sicher sein, kann ein Blick in die entsprechende Modulbeschreibung hilfreich sein. Diese müssen Sie bei Ihrer Bewerbung ohnehin mit einreichen.
Dem Bereich der VWL können Module aus den verschiedenen Teildisziplinen der Volkswirtschaftslehre zugeordnet werden. Grundsätzlich wir bei Ihrer Bewerbung jedes der von Ihnen angegebenen Module anhand der Modulbeschreibung, welche Sie mit einreichen müssen, auf volkswirtschaftliche Inhalte geprüft.
Sollten Sie sich bei der Einschätzung, ob ein Modul zu diesem Bereich gezählt werden kann, nicht sicher sein, kann ein Blick in die entsprechende Modulbeschreibung hilfreich sein.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei "Mathematik", "Statistik" oder auch "Recht" nicht um Teildisziplinen der Volkswirtschaftslehre handelt.
Dem Bereich des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens können insbesondere Module zugeordnet werden, die mit einer Haus- oder Seminararbeit abgeschlossen wurden, oder auch solche Module, die in das wissenschaftliche Arbeiten und entsprechende Arbeitstechniken lehren.
Grundsätzlich wir bei Ihrer Bewerbung jedes der von Ihnen angegebenen Module anhand der Modulbeschreibung, welche Sie mit einreichen müssen, auf entsprechende Prüfungsformen und Inhalte geprüft.
Dem allgemeinen Bereich der Wirtschaftswissenschaft können neben den Disziplinen der Betriebs- und der Volkswirtschaftslehre auch wirtschaftswissenschaftliche Methoden sowie auch Wirtschaftsrecht und andere verwandte Themenfelder (z.B. Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftssoziologie, Wirtschaftspädagogik) zugeordnet werden.
Sollten Sie sich bei der Einschätzung, ob ein Modul zu diesem Bereich gezählt werden kann, nicht sicher sein, kann ein Blick in die entsprechende Modulbeschreibung hilfreich sein. Diese müssen Sie bei Ihrer Bewerbung ohnehin mit einreichen.
Hinweise zu den momentan geltenden Zugangsvoraussetzungen auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs sowie in §2 der Prüfungsordnung.
Bei den wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen handelt es sich um so genannte "Zulassungsfreie Studiengänge mit Zugangsbeschränkungen". Dies bedeutet, dass kein NC-Verfahren durchgeführt wird, Sie jedoch gewisse Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen. Daher können "Wartesemester" leider nicht berücksichtigt werden.
Die Bescheinigung des Prüfungsausschusses erhalten Sie nach der Prüfung ihrer schriftlichen Bewerbung bei der Fakultät.
Eine von Ihnen Ihrer Bewerbung beigelegte frankierte Postkarte sollte erfahrungsgemäß ca. eine Woche nach Eingang Ihrer Unterlagen bei Ihnen ankommen. Sollten Sie Ihrer Bewerbung keine frankierte Postkarte beigelegt haben, ist es uns leider nicht möglich Ihnen vor Ablauf des oben genannten Zeitraumes Auskunft über den Eingang bzw. den Status Ihrer Bewerbung zu machen.
Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse auf dem Niveau "B2" des GER kann erbracht werden durch:
- Ein Sprachzeugnis einer anerkannten europäischen Sprachschule
- Eine anerkannte Sprachprüfung (insbesondere TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, DAAD, Unicert)
- Durch ein vollständig englischsprachiges Bachelorstudium
- Module im Studium die nachweislich (bspw. über die Modulbeschreibung oder den Modultitel) Kenntnisse auf dem Niveau "B2" vermitteln
- Das Zeugnis der allgemeinen deutschen Hochschulreife ("Abitur") in Verbindung mit 7 Jahren Schulenglisch.
- Das Zeugnis der Fachgebundenen- oder Fachhochschulreife ("Fachabitur") in Verbindung mit 7 Jahren Schulenglisch und einer entsprechenden Bescheinigung über das Niveau "B2" der ausstellenden Schule, sofern kein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis ist.
In der Regel sollten Sie innerhalb von 3-4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Benachrichtigung erhalten. Eine von Ihnen Ihrer Bewerbung beigelegte frankierte Postkarte sollte erfahrungsgemäß ca. eine Woche nach Eingang Ihrer Unterlagen bei Ihnen ankommen. Sollten Sie Ihrer Bewerbung keine frankierte Postkarte beigelegt haben, ist es uns leider nicht möglich Ihnen vor Ablauf des oben genannten Zeitraumes Auskunft über den Eingang bzw. den Status Ihrer Bewerbung zu machen.
Bei den wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen handelt es sich um so genannte "Zulassungsfreie Studiengänge mit Zugangsbeschränkungen". Dies bedeutet, dass kein NC-Verfahren durchgeführt wird, Sie jedoch gewisse Zugangsvoraussetzungen erfüllen müssen. Hierzu zählt auch eine Mindestnote.
Hinweise zu den momentan geltenden Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs sowie in §2 der Prüfungsordnung.