Neues Attestformblatt für Prüfungsrücktritte aus gesundheitlichen Gründen

02.02.2024|12:02 Uhr

Foto: Colourbox

Der Gemeinsame Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat für die Prüfungen im Wintersemester 2023/2024 die Verwendung eines neuen Attestformblatts vorgegeben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurücktreten müssen. Das Zentrale Prüfungsamt wird von Studierenden wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge nur noch dieses neue Attestformblatt akzeptieren.

Die Informationen des Gemeinsamen Prüfungsausschusses zum Prüfungsrücktritt aus Krankheitsgründen und das Attestformblatt finden Sie in den hier genannten Links zu unserem Internetangebot. Bitte nutzen Sie nicht eine Suchmaschine, damit Sie stets die aktuelle Version der Informationen des Gemeinsamen Prüfungsausschusses und des Attestformblatts nutzen. 

Bitte nutzen Sie für jeden Rücktrittsantrag grundsätzlich ein eigenes Attestformblatt. Füllen Sie hierfür zunächst den Block "Vom Prüfling auszufüllen" vollständig aus und legen es dann Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt vor. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt alle notwendigen Angaben gemacht hat.

 

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