ANRECHNUNG VON KURSEN

Die Schumpeter School bietet Ihnen Rahmenbedingungen, die Ihre Auslandsmobilität fördern. Durch die Einführung der Studies Abroad Module, welche extra für das integrierte Auslandsstudium geschaffen wurden, hat die Schumpeter School die Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, stark vereinfacht. 

Ein weiterer Vorteil für Sie ist das zentralisierte und standardisierte Anrechnungsprozedere für die im Ausland erbrachten Studienleistungen, koordiniert durch das Zentrum für Auslandskontakte. Dieses stellt sicher, dass Ihre Kurswahl und die mögliche Anrechnung bis zum Beginn des Auslandssemesters geklärt sind, und Sie Ihren Aufenthalt unbeschwert genießen können.

Ihr erster Ansprechpartner für die Anrechnung von im Ausland erbrachten wirtschaftswissenschaftlichen Kursen ist stets das Zentrum für Auslandskontakte und nicht die Lehrstühle. Dies gilt für Studierende, die an eine Partnerhochschule gehen und für Freemover/Selbstzahler gleichermaßen. Wir koordinieren Ihre Anrechnung und stehen in Kontakt und Rücksprache mit dem Fachprüfungsausschuss und den Lehrstühlen. Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge bitten wir Sie daher, von direkten Anfragen bei den Lehrstühlen abzusehen. 

Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Schritte, die Sie bis zur finalen Anrechnung durchlaufen.

Bitte beachten Sie vor Ihrer Bewerbung, dass seit Beginn des Sommersemesters 2014, ausländische Prüfungsleistungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mit dem Vermerk "bestanden" anstelle eines umgerechneten Notenwertes angerechnet werden. Auch bei einer solchen Anrechnung reduziert sich die Anzahl der in Wuppertal zu erbringenden Leistungspunkte, die angerechnete Leistung wird aber nicht in die Berechnung des Notendurchschnitts einbezogen. Sehen Sie hierzu die offizielle Mitteilung NR 03/2014 des Prüfungsausschusses.

Ausführliche Hinweise und Erläuterungen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen von Seiten der Fakultät finden Sie hier.

Studierende, die nicht an eine Partneruniversität, sondern als FREEMOVER (Selbstzahler) ins Ausland gehen, kontaktieren BEVOR Sie sich fest für ein Programm entscheiden, zunächst das Zentrum für Auslandskontakte, um den Akkreditierungsstatus und die generelle Anrechenbarkeit der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge der potenziellen Gastuniversität prüfen zu lassen. Das ein Freemover-Programm von einem Recruiter angeboten wird, bedeutet also nicht, dass die Kurse dieser Hochschule automatisch auf Ihr Studium in Wuppertal anrechenbar sind, sondern bedarf einer Prüfung auf generelle Anrechenbarkeit.

Akkreditierungsstatus:

Die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen ist nur möglich, sofern es sich bei der Gastuniversität um eine akkreditierte Hochschule handelt. Das Zentrum für Auslandskontakte überprüft den Akkreditierungsstatus der ausländischen Gasthochschule anhand der Internetseite der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen. Hochschulen die dort mit dem Status "H+" ausgezeichnet sind, sind offiziell akkreditiert. Dort erbrachte Studienleistungen können Ihnen in Wuppertal angerechnet werden. An Hochschulen, die mit dem Status "H+/H-" gekennzeichnet sind, sind lediglich einige Studiengänge akkreditiert. Das Zentrum für Auslandskontakte überprüft in diesem Fall den Status der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, aus welchen Kurse belegt werden sollen.

Abstimmung anrechenbare Studienprogramme:

Nach positiver Prüfung des Akkreditierungsstatus prüft das Zentrum für Auslandskontakte, welche wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge der Gastuniversität generell auf Ihr Studium anrechenbar sind.

Hierbei gilt:

Bachelorstudierende können sich Kurse aus grundständigen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen anrechnen lassen.

Masterstudierende können sich Kurse aus grundständigen wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen anrechnen lassen (z. B. aus gleichwertigen M.Sc.-Programmen). Kurse aus MBA-Programmen eignen sich nicht uneingeschränkt für die Anrechnung von regulären Fachmodulen. Eine Anrechnung als Studies Abroad Module ist hingegen unproblematisch.

Nicht anrechenbar sind Kurse aus Weiterbildungsangeboten oder Aufbaustudiengängen, wie z. B. sogenannte Extension Kurse oder Kurse aus Diploma- oder Certificat-Programmen.

Bevor Sie sich beim Zentrum für Auslandskontakte um einen Platz an einer Partnerhochschule oder bei einer Agentur für ein Selbstzahler-Programm bewerben, verschaffen Sie sich über die Webseiten Ihrer Wunschhochschulen einen Überblick über das Kursangebot für Gaststudierende. Studierende, die an eine Partnerhochschule gehen möchten, nutzen zusätzlich die Informationen auf Moodle für Ihre Recherche. Das Kursangebot und die Frage, ob Sie ausreichend anrechenbare Kurse finden, sollten zentrale Faktoren bei der Wahl Ihrer Wunschhochschulen sein. Mit Ihrer Bewerbung um einen Austauschplatz müssen Sie bereits eine vorläufige Kurswahl für die gewählten Präferenzhochschulen einreichen.

Im Ausland sollten Sie einen vergleichbaren Workload wie an der BUW erreichen. Der durchschnittliche Arbeitsaufwand pro Semester beträgt 30 ECTS. Generell empfehlen wir Studierenden daher im Ausland Kurse im Umfang zwischen 20 bis 30 ECTS zu belegen. Wenn Sie beispielsweise über ERASMUS+ gefördert werden, müssen Sie im Ausland Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegen und dürfen nicht darunter fallen. 

Nachdem Sie einen Platz in einem Programm angenommen haben, empfehlen wir frühzeitig mit der Semesterplanung zu beginnen und sich Slots im Studienverlauf für das Auslandssemester freizuhalten. Da zu diesem Zeitpunkt die finalen Kurslisten an den Gastuniversitäten oft noch nicht veröffentlicht sind, orientieren Sie sich zunächst am vorhandenen Kursangebot, z. B. vom vorherigen akademischen Jahr. Seien Sie bei der Kurswahl in jedem Fall flexibel, da Ihre endgültigen Kurse aufgrund von vielerei Faktoren (Kursausfälle, Kursüberschneidungen, keine freien Plätze, Kurs wird nicht in englischer Sprache angeboten etc.) erst zu Beginn des Auslandssemesters feststehen. Dies ist nichts Ungewöhnliches und stellt normalerweise kein Problem dar. Das Zentrum für Auslandskontakte kann durch das Anrechnungsprozedere der Schumpeter School und die Studies Abroad Module flexibel auf die jeweiligen Gegebenheiten an den Gastuniversitäten reagieren. Ihre finale Kurswahl sollte in der dritten Semesterwoche des Auslandssemesters stehen, die Kurse auf Anrechenbarkeit geprüft worden sein.

Für die Anrechnung ausländischer Prüfungsleistungen ist es unerlässlich, dass diese gleichwertig zu Wuppertaler Prüfungsleistungen anerkannt werden. 

Sobald Sie Ihre vorläufige Kurswahl für das Auslandssemester getroffen haben, lassen Sie durch das Zentrum für Auslandskontakte prüfen, ob die ausländischen Kurse auf Ihr Studium in Wuppertal anrechenbar sind. 

Die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung wird auf dem Formblatt Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von ausländischen Studienleistungen dokumentiert. Dieses finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite. Für jedes zu ersetzende Wuppertaler Modul bereiten Sie einen Antrag digital vor und reichen ihn mit den geforderten Unterlagen bei uns ein. 

Im Fall von Kurswechsel oder geänderten Kurskombinationen, müssen Sie neue Anträge beim Zentrum für Auslandskontakte stellen. Wir empfehlen generell immer auch Alternativkurse prüfen zu lassen, damit Sie bei Kursausfällen etc. im Idealfall schon einen genehmigten Plan B haben. Die Kurswahl sollte in der dritten Woche des Auslandssemesters abgeschlossen und Ihre Anträge gestellt sein. 

Alle Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit verbleiben in Ihrer Akte beim Zentrum für Auslandskontakte. Erst nach Ende des Auslandssemesters entscheiden Sie, welche der genehmigten Anträge Sie für Ihren finalen Antrag auf Anrechnung nutzen. 

Die Gleichwertigkeitsprüfung besteht immer aus zwei Teilen: 1. einer formalen Prüfung und 2. einer inhaltlichen Prüfung, die in genau dieser Reihenfolge durchgeführt werden. 

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung bestehen zwischen den Studies Abroad Modulen und den regulären Fachmodulen Unterschiede in Bezug auf formale und inhaltliche Anforderungen.

Im Folgenden werden diese im Detail erklärt.

Studies Abroad Module

Reguläre Fachmodule

Im nächsten Schritt fassen Sie alle Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit im Dokument Learning Agreement zusammen. 

Das Learning Agreement, auch Lernvereinbarung genannt, ist ein bindendes Dokument für alle Involvierten. 

Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, die dokumentierten Kurse im Ausland ordnungsgemäß zu studieren und abzuschließen. Das Learning Agreement dient auch als Bestätigung für Stipendiengeber, dass Sie im Ausland den Mindestworkload erreichen. In der Regel sind dies 20 ECTS.

Das Zentrum für Auslandskontakte bestätigt mit seiner Unterschrift:

  1. dass die Kurse Bestandteile Ihres Studiums sind
  2. dass die Kurse gemäß der Richtlinien der Schumpeter School angerechnet werden, wenn diese im Ausland mit mindestens 4,0 bestanden werden und dies durch Vorlage des Original Transcript of Records der Gasthochschule nachgewiesen wird

Studierende, die an eine ERASMUS-Partnerhochschule gehen, nutzen das ERASMUS-Learning Agreement. Ab dem akademischen Jahr 2022/23 wird das ERASMUS-Learning Agreement komplett digital über eine Datenbank als Online Learning Agreement (OLA) erstellt.

Studierende, die an eine Partneruniversität nach Übersee gehen sowie Studierende, die als Freemover/Selbstzahler an einem Programm mit Studiengebühren in Europa oder Übersee teilnehmen, nutzen das Learning Agreement der BUW.

Den Antrag auf Anrechnung stellen Sie beim Zentrum für Auslandskontakte.

Für die Anrechnung muss das Transcript of Records der Gasthochschule im Original vorgelegt werden. Nur Kurse, die auf dem offiziellen Transcript der Gastuniversität aufgeführt sind, können angerechnet werden.

Partneruniversitäten verschicken die Transcripts in der Regel direkt an uns. Freemover müssen bei der Gasthochschule in Auftrag geben, dass das Original Transcript postalisch direkt an das Zentrum für Auslandskontakte verschickt wird. Elektronische Transcripts werden nur akzeptiert, wenn diese direkt vom zuständigen Koordinator der Gasthochschule an das Zentrum für Auslandskontakte gemailt werden. Dies muss von Ihnen bei der Gasthochschule in Auftrag gegeben werden.

Für den Anrechnungsantrag leiten Sie uns außerdem per Email die genehmigten Anträge auf Prüfung der Anrechenbarkeit weiter, welche Sie für die Anrechnung nutzen möchten.

Weitere Infos über #UniWuppertal: